Schuldner-/ Insolvenzberatung

Unterstützung - Wenn es darauf ankommt

Manchmal passiert es schnell: Jobverlust, übermäßige Ratenzahlungen… Gründe für finanzielle Schwierigkeiten sind vielfältig. Wir helfen Ihnen, einen Ausweg aus den Schulden zu finden und unterstützen Sie dabei, sich selbst zu helfen. Es ist nie zu spät, Schulden zu regulieren. Sie können uns auch präventiv kontaktieren, wenn Sie befürchten, in finanzielle Engpässe zu geraten. Unser Ziel ist es, Sie persönlich und finanziell zu stärken und Sie langfristig in schwierigen Zeiten zu begleiten.

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin bei uns.

Standort
Telefonische Erreichbarkeit 
Außensprechstunden
Jobcenter Höxter
Stummrigestraße 56
37671 Höxter 
 
zuständig: Elke Harms 
Bad Driburg
 
zuständig: Agnes Pryczko
Nieheim
 
zuständig: Agnes Pryczko
Kontakt
Höxter
Sekretariat
Sabine Hansmann
Schuldnerberaterin
Elke Harms
Schuldnerberaterin
Agnes Pryczko
Standort

Friedrichstraße 15

33102 Paderborn

Sprechzeiten
Außensprechstunden
Jobcenter Kreis Paderborn

Nur für Empfänger von ALG II-Leistungen, Überweisung durch Jobcenter

Salzkotten

Jugendbegegnungszentrum
Simonschule
Am Stadtgraben 23a
33154 Salzkotten

 

zuständig: Anna Mindrup

Kontakt
Schuldnerberaterin
Tanja Edwards
Schuldnerberater
Jürgen Eiting
Schuldnerberaterin
Yvonne Leefers
Schuldnerberaterin
Karin Gunia
Schuldnerberaterin
Stefanie Michalsky
Schuldnerberaterin
Anna Mindrup
Kontakt
Sekretariat
Heike Kevenhörster
Schuldnerberaterin
Herta Deuermeier
Schuldnerberaterin
Anja Auspurg

Sie sind nicht alleine

Bei Bedarf begleiten wir Sie durch alle Phasen eines Verbraucherinsolvenz­verfahrens.

Für Unternehmen und Solo-Selbstständige in der Krise bieten wir weiterführende Informationen und Unterstützung über das Paderborner Krisennetzwerk an: https://paderborner-krisennetzwerk.de

Sie sind nicht alleine – wir sind da, um Sie zu unterstützen.

Pfändungsschutz

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, stellt eine spezielle Variante des Girokontos dar. Jedes Finanzinstitut ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein bereits vorhandenes Konto auf Wunsch des Kontoinhabers in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

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